FAQ

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Unsere AGB geben Ihnen Transparenz und Sicherheit. Erfahren Sie alles Wichtige zu unseren Leistungen, Ihren Rechten und unseren gemeinsamen Verpflichtungen – einfach und verständlich erklärt.

FAQ – Alle Antworten auf einen Blick

Wer ist für die Sicherheit der elektrischen Anlage verantwortlich?

Der Eigentümer ist gesetzlich verantwortlich für die Sicherheit der elektrischen Anlage. Gemäss der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) muss der Eigentümer dafür sorgen, dass die Anlage periodisch kontrolliert wird. Die Kontrolle muss durch ein unabhängiges Kontrollorgan erfolgen – eine Firma, die nicht an Planung, Ausführung oder Erstellung der Installation beteiligt war.

Warum sind Elektrokontrollen notwendig?

Elektrokontrollen sind entscheidend, um Sicherheitsrisiken wie Stromschläge oder Brände zu vermeiden. Sie stellen sicher, dass die elektrische Anlage den gesetzlichen Sicherheitsstandards entspricht und korrekt funktioniert. Regelmäßige Prüfungen schützen nicht nur Leben, sondern helfen auch, teure Reparaturen durch frühzeitige Erkennung von Mängeln zu vermeiden.

Was wird bei einer Elektrokontrolle überprüft?

Bei einer Elektrokontrolle wird sämtliche elektrische Installation in einem Gebäude überprüft. Dies umfasst:

  • Sicherungskasten und Verteiler
  • Verkabelung und Leitungen
  • Steckdosen, Schalter und Lampenanschlüsse
  • Elektrische Geräte und Verbraucher

Die Kontrolle erfolgt gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Normen, insbesondere der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) und den entsprechenden Sicherheitsstandards. Ziel ist es, alle sicherheitsrelevanten Aspekte zu überprüfen, um die ordnungsgemäße Funktion und die Sicherheit der elektrischen Anlage zu gewährleisten.

Warum sind Elektrokontrollen notwendig?

Periodische Kontrolle: Für die Sicherheit von Mensch, Tier und Umwelt ist es wichtig, dass alle elektrischen Installationen regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft werden. Die periodische Kontrolle (PK) erfolgt je nach Abnutzung oder Alterung der Anlage. Eigentümer werden durch das Elektrizitätsversorgungsunternehmen regelmässig aufgefordert, die Sicherheit ihrer Installationen überprüfen zu lassen. Die Häufigkeit der Kontrolle hängt von der Bauweise des Gebäudes und seiner Nutzung ab.

Abnahmekontrolle: Wenn elektrische Installationen in Anlagen mit Periodenzeiten von weniger als 20 Jahren erstellt werden, ist der Eigentümer oder Betreiber verpflichtet, innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss der Installation eine Abnahmekontrolle (AK) durchführen zu lassen. Bei der Abnahmekontrolle prüft ein unabhängiges Kontrollorgan sowohl die Erstprüfung der Installation als auch die Schlusskontrolle des Elektroinstallateurs, um sicherzustellen, dass die Anlage den Sicherheitsanforderungen entspricht.

Sicherheitsnachweis bei Immobilienübergabe: Im Falle eines Verkaufs oder einer Vermietung einer Immobilie mit einer Kontrollperiode von 10 oder 20 Jahren ist eine außerordentliche Elektrokontrolle erforderlich, wenn der Sicherheitsnachweis (SiNa) älter als 5 Jahre ist. Diese Kontrolle stellt sicher, dass die elektrische Installation den aktuellen Sicherheitsstandards entspricht und wird durch ein unabhängiges Kontrollorgan durchgeführt.

Elektrokontrolle von Spezialanlagen: In Spezialanlagen mit hohem Gefahrenpotenzial, wie z. B. in medizinischen Einrichtungen oder industriellen Anlagen, ist eine besonders gründliche Elektrokontrolle erforderlich. ANS Elektrosicherheit gewährleistet durch ihre SAS-Akkreditierung und ISO 9001-Zertifizierung, dass auch komplexe Installationen zuverlässig geprüft werden.

Geräteprüfung: Für elektrische Geräte und Anlagen ist eine regelmäßige Geräteprüfung erforderlich. Diese sorgt dafür, dass Geräte wie Kaffeemaschinen, Industriemaschinen und Handwerkzeuge sicher und funktionsfähig bleiben. Bei der Prüfung werden alle sicherheitsrelevanten Faktoren, wie Kabel und Steckverbindungen, überprüft, um Risiken wie Stromschläge oder Brände zu vermeiden.

Welche Gesetze und Normen regeln Elektrokontrollen in der Schweiz?

Die Elektrokontrollen unterliegen mehreren wichtigen gesetzlichen Grundlagen:

  • Elektrizitätsgesetz (ElG)
  • Starkstromverordnung (StromV)
  • Niederspannungsinstallationsverordnung (NIV)
  • Niederspannungsinstallationsnormen (NIN)
  • Weisungen der Netzbetreiber (WV-CH 2018)

Diese Normen und Vorschriften garantieren, dass elektrische Installationen sicher und zuverlässig betrieben werden können.

Wie oft muss eine Elektrokontrolle durchgeführt werden?

Die Häufigkeit von Elektrokontrollen in der Schweiz hängt vom Objekt und der Nutzungsart ab. Die periodischen Kontrollintervalle sind in der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) festgelegt und können zwischen 1 und 20 Jahren variieren.

  • Wohnobjekte: In Wohngebäuden ist eine Elektrokontrolle in der Regel alle 20 Jahre erforderlich.
  • Nullung Schema 3: Wenn eine „Nullung Schema 3“-Installation im Wohngebäude vorhanden ist, verkürzt sich der Kontrollzyklus
  • Gewerbliche und industrielle Objekte: In diesen Anlagen sind die Kontrollintervalle in der Regel kürzer und liegen meist bei 5 bis 10 Jahren, je nach Art der Nutzung.

Die Häufigkeit von Elektrokontrollen in der Schweiz hängt vom Objekt und der Nutzungsart ab. Die periodischen Kontrollintervalle sind in der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) festgelegt und können zwischen 1 und 20 Jahren variieren.

Muss bei jeder Handänderung eine Elektrokontrolle durchgeführt werden?

Bei einem Verkauf einer Liegenschaft in der Schweiz, bei der die elektrische Installation einer Kontrollperiode von 10 oder 20 Jahren unterliegt, ist eine außerordentliche Elektrokontrolle erforderlich, wenn der vorliegende Sicherheitsnachweis (SiNa) älter als 5 Jahre ist. Diese Kontrolle muss durch eine unabhängige Kontrollstelle, wie beispielsweise die Elektrokontrollen Schweiz AG, durchgeführt werden.

Die ausserordentliche Kontrolle dient dazu, sicherzustellen, dass die elektrische Installation den aktuellen Sicherheitsvorgaben entspricht und keine Gefährdung besteht, insbesondere bei älteren Anlagen, bei denen die Sicherheit möglicherweise nicht mehr gewährleistet ist.

Was passiert, wenn eine Elektrokontrolle Mängel aufzeigt?

Wenn bei einer Elektrokontrolle Mängel oder Sicherheitsrisiken festgestellt werden, müssen
diese umgehend behoben werden, bevor die Installation wieder als sicher betrachtet wird. Die
unabhängige Kontrollstelle wird die Mängel in einem Prüfbericht dokumentieren und dem
Eigentümer eine Frist zur Behebung setzen. In der Regel muss eine erneute Kontrolle
stattfinden, um sicherzustellen, dass die Mängel ordnungsgemäss behoben wurden. Das kann je
nach Schwere der Mängel auch dazu führen, dass die Installation vorübergehend ausser Betrieb genommen wird, bis sie den Sicherheitsanforderungen entspricht.

Wie beauftrage ich eine Elektrokontrolle?

Die Beauftragung einer Elektrokontrolle bei ANS Elektrokontrollen ist ganz einfach und unkompliziert. Sie können uns direkt über unser Elektrokontrolle-, Kontaktformular oder uns telefonisch unter der Nummer 041 811 48 16 erreichen. Wir stehen Ihnen gerne für eine individuelle Beratung und eine massgeschneiderte Lösung für Ihre Elektrokontrolle zur Verfügung.

Was kostet eine Elektrokontrolle?

Die Kosten für eine Elektrokontrolle variieren je nach Grösse und Art der Installation sowie dem Arbeitsaufwand. Für eine einfache periodische Kontrolle in einem Einfamilienhaus kann der Preis etwa zwischen CHF 200 und CHF 400 liegen. Bei grösseren Gebäuden oder komplexeren Installationen (z. B. in gewerblichen oder industriellen Objekten) können die Kosten höher sein und je nach Umfang zwischen CHF 500 und CHF 1’500 oder mehr betragen.
Die genauen Kosten hängen von Faktoren wie dem Kontrollaufwand, dem Standort der Immobilie, der Grösse der Installation und der Verfügbarkeit von Kontrollstellen ab.